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EAM 01/2025 – Februar/März
Lange war unklar, wie sich die Elektroauto-Förderung in Deutschland nach dem 31.12.2022 gestalten wird. Nun hat das BMWK die Eckpunkte der überarbeiteten Förderrichtlinie bekanntgegeben. Demnach erhalten Elektroautos bis zu 6.750 Euro Förderung.
Antrieb | Nettolistenpreis (exkl. Extras) | Bruttolistenpreis (exkl. Extras) | Förderung (Bund/Hersteller) | Summe Förderung (netto/brutto) |
---|---|---|---|---|
BEV/FCEV: | max. 40.000 € | max. 47.600 € | 4.500 €/2.250 € | 6.750 €/7.178 € |
BEV/FCEV: | max. 65.000 € | max. 77.350 € | 3.000 €/1.500 € | 4.500 €/4.785 € |
Die Förderung von Plug-in-Hybriden läuft zum Jahresende aus, ab 01.01.2023 sind diese nicht mehr förderfähig. Begründet wird dies damit, dass nur noch Fahrzeuge gefördert werden sollen, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt aufweisen. Bei Plug-in-Hybriden sei dies nicht der Fall.
Für batterieelektrische Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge wird der Fördersatz dagegen auf 4.500 Euro reduziert, wenn der Nettolistenpreis (exklusive Sonderausstattung) maximal 40.000 Euro beträgt. Bislang bezuschusste der Staat diese Fahrzeuge mit bis zu 6.000 Euro. Hinzu addiert sich der Herstelleranteil, der weiterhin 50 Prozent des Bundesanteils ausmachen soll. Mit der neuen Förderung ab 01.01.2023 sinkt der Herstelleranteil damit von 3.000 Euro auf 2.250 Euro. Da dieser Betrag vom Nettolistenpreis abgezogen werden muss, summiert sich dazu noch der gesparte Teil der Mehrwertsteuer. In Summe können E-Auto-Käufer also 7.178 Euro vom Bruttolistenpreis abziehen, was 6.750 Euro exklusive Mehrwertsteuer entspricht.
Für Fahrzeuge (BEV und FCEV) mit einem Nettolistenpreis über 40.000 und von bis zu 65.000 Euro beträgt die Prämie künftig noch 3.000 Euro. Bis Jahresende liegt der Bundesanteil noch bei 5.000 Euro. Auch hier kann der 50-Prozent-Herstelleranteil noch addiert werden, was in einer Ersparnis von 4.500 Euro netto bzw. 4.785 Euro brutto mündet.
Diese neuen Förderungen können bis zum 31.08.2023 weiterhin von Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften, usw. beantragt werden. Ab 01.09.2023 gelten die Prämien nur noch für Privatpersonen. Ein Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft. Das bleibt auch für das Jahr 2024 so.
Antrieb | Nettolistenpreis (exkl. Extras) | Bruttolistenpreis (exkl. Extras) | Förderung (Bund/Hersteller) | Summe Förderung (netto/brutto) |
---|---|---|---|---|
BEV/FCEV: | max. 45.000 € | max. 53.550 € | 3.000 €/1.500 € | 4.500 €/4.785 € |
Ab dem 01.01.2024 werden nur noch Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro gefördert, teurere Fahrzeuge gehen leer aus. Der Bundesanteil beträgt dann 3.000 Euro. Auch hier kann der Herstelleranteil (1.500 Euro) addiert werden, was in einer Ersparnis von 4.500 Euro netto bzw. 4.785 Euro brutto resultiert.
Für die Förderung ist weiterhin das Datum des Förderantrags ausschlaggebend. Um diesen stellen zu können, muss das Fahrzeug zugelassen sein. Eine Antragsstellung ist also erst nach erfolgreicher Zulassung möglich, weshalb man die langen Lieferzeiten der Elektroautos unbedingt berücksichtigen muss.
Finanziert werden soll die Förderung mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ist der Fördertopf erschöpft, endet auch die Förderung. In Summe stehen 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung, für 2024 sind 1,3 Milliarden Euro eingeplant. Damit können im Jahr 2023 etwa 470.000 bis 700.000 Fahrzeuge gefördert werden. Im Jahr 2024 können rund 433.000 Fahrzeuge gefördert werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 356.000 neue Elektroautos zugelassen, für das laufende Jahr (Januar bis Juni) waren es etwa 167.000 Fahrzeuge.
Die hier vorgestellten Eckpunkte müssen nun von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden. Anschließend soll eine Neufassung der Förderrichtlinie umgesetzt werden.
Antworten zu den wichtigsten Fragen hat das BMWK in einer FAQ-Übersicht zusammengefasst:
Antrieb | Nettolistenpreis (exkl. Extras) | Bruttolistenpreis (exkl. Extras) | Förderung (Bund/Hersteller) | Summe Förderung (netto/brutto) |
---|---|---|---|---|
BEV/FCEV: | max. 40.000 € | max. 47.600 € | 6.000 €/3.000 € | 9.000 €/9.570 € |
BEV/FCEV: | max. 65.000 € | max. 77.350 € | 5.000 €/2.500 € | 7.500 €/7.975 € |
PHEV/REX: | max. 40.000 € | max. 47.600 € | 4.500 €/2.250 € | 6.750 €/7.178 € |
PHEV/REX: | max. 65.000 € | max. 77.350 € | 3.750 €/1.875 € | 5.625 €/5.981 € |
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