Die aktuelle Ausgabe!
EAM 03/2026 – Juni/Juli
Anzeige:
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für die Abrechnung von Ladestrom, wenn ein elektrischer Dienstwagen zu Hause geladen wird. Die bisherige Monatspauschale ohne Nachweis ist entfallen, gefragt sind jetzt nachvollziehbare kWh-Werte. Wer als Arbeitgeber oder Dienstwagenfahrer auf der sicheren Seite sein möchte, kommt um eine Wallbox mit zertifiziertem Zähler kaum herum. Wir zeigen, wie die Abrechnung funktioniert und welche Rolle der go-e Charger PRO CABLE dabei spielt.
Bislang ließ sich der zu Hause geladene Dienstwagenstrom in Deutschland unkompliziert über eine feste Monatspauschale abrechnen, ohne dass die tatsächlich geladenen Kilowattstunden belegt werden mussten. Seit Jahresbeginn ist das vorbei. Das Bundesministerium der Finanzen verlangt nun, dass sich der geladene Strom eindeutig dem Firmenfahrzeug zuordnen lässt. Schätzungen oder handschriftliche Notizen erkennt das Finanzamt nicht mehr an.
Maßgeblich ist eine separate, messbare Erfassung des Ladestroms, getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch. Daraus ergibt sich eine klare Anforderung an die Ladehardware.
Für die steuerfreie Erstattung stehen zwei Modelle zur Wahl. Bei der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten wird der real gezahlte Strompreis je Kilowattstunde ersetzt, anteilige Grundgebühr inklusive. Das rechnet sich vor allem dann, wenn der eigene Tarif über 34 Cent liegt.
Daneben gilt seit 2026 ein pauschaler Satz von 34 Cent pro kWh, der sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis orientiert und für das gesamte Kalenderjahr festgeschrieben ist. Wessen Tarif darunter liegt, fährt damit sogar etwas günstiger. Bei 3.000 geladenen Kilowattstunden pro Jahr ergeben sich rund 1.020 Euro steuerfrei, unabhängig davon, ob der Strom aus dem Netz oder der eigenen Photovoltaikanlage kommt.
Beide Modelle setzen einen separaten, fest installierten Zähler voraus. Fahrzeuginterne Messwerte helfen nur bedingt, da sie üblicherweise nicht MID-zertifiziert sind und Ladeverluste außen vor lassen. Für die gängige Abrechnung genügt daher eine Wallbox mit integriertem MID-konformem Zähler. Sobald über den Dienstwagen hinaus ein weiteres Fahrzeug geladen wird, sollte es die eichrechtskonforme Ausführung sein.
Auf das Laden des Firmenwagens zu Hause ist der go-e Charger PRO CABLE zugeschnitten. Die Wallbox bringt einen integrierten MID-konformen Zähler mit, der die geladene Energie über ein LED-Display anzeigt. Die Variante PRO CABLE ME erfüllt darüber hinaus das deutsche Mess- und Eichrecht. Geladen wird mit bis zu 11 kW über ein fest angeschlossenes Typ-2-Kabel. In Kürze wird auch eine Ausführung mit 22 kW Ladeleistung zur Auswahl stehen.
Die RFID-Autorisierung trennt die dienstliche von der privaten Nutzung, sodass nur freigegebene Ladevorgänge in die Abrechnung einfließen. Über die go-e-App und das go-e-Portal lassen sich die Ladedaten auslesen, als CSV exportieren und an den Arbeitgeber weitergeben. Per OCPP oder API ist auch die vollautomatische Anbindung an Abrechnungsdienste wie E-Flux, Vaylence oder ChargeCloud möglich. Dazu kommen Lastmanagement, Photovoltaik-Überschussladen sowie, über ISO 15118 vorbereitet, bidirektionales Laden und Plug & Charge.
Die neuen Vorgaben in Deutschland bedeuten zunächst etwas mehr Dokumentationsaufwand. Dafür beruht die Erstattung auf den tatsächlich geladenen Kilowattstunden statt auf groben Pauschalen, was für beide Seiten transparenter ist. Eine Wallbox mit zertifiziertem Zähler wie der go-e Charger PRO CABLE schließt die Nachweislücke, die einfachere Geräte offenlassen.
In Österreich reicht weiterhin eine smarte Wallbox mit einfachem Zähler und RFID aus, solange der Arbeitgeber keinen MID-Zähler verlangt. In dem Fall bietet sich sogar eine mobile Ladestation wie der go-e Charger Gemini flex 2.0 an, da dieser einfach mit dem Fahrzeug mitgegeben werden kann.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von go-e erstellt.
Die aktuelle Ausgabe!
EAM 03/2026 – Juni/Juli