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EAM 01/2026 – Februar/März
Die Details für das neue Elektroauto-Förderprogramm in Deutschland stehen fest. Bis zu 6.000 Euro können Privatpersonen beim Kauf eines Stromers vom Staat erhalten. Damit sollen vor allem einkommensschwächere Haushalte und Familien unterstützt werden. Doch der Bonus ist an einige Bedingungen geknüpft. Wir haben zusammengefasst, was Sie jetzt wissen müssen.
Das neue Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Sie ist außerdem an die Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens geknüpft.
Haushalte ohne Kinder dürfen ein Einkommen von maximal 80.000 Euro haben, um von der Förderung profitieren zu können. Bei einem Kind erhöht sich die Grenze auf 85.000 Euro, bei zwei und mehr Kindern auf bis zu 90.000 Euro.
Für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) werden mindestens 3.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bei einem Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro erhöht sich die Prämie um 1.000 Euro auf 4.000 Euro. Bei einem Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro werden sogar 5.000 Euro ausgeschüttet.
Bei Plug-in-Hybriden (PHEV) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (REEV) liegt die Mindestförderung bei 1.500 Euro und steigt in den genannten Einkommensklassen auf 2.500 bzw. maximal 3.500 Euro an.
| Haushaltseinkommen | Haushalt (0 Kinder) | Haushalt (1 Kind) | Haushalt (≥2 Kinder) |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 € | — | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 bis 90.000 € | — | — | 4.000 € |
| Haushaltseinkommen | Haushalt (0 Kinder) | Haushalt (1 Kind) | Haushalt (≥2 Kinder) |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 bis 85.000 € | — | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 bis 90.000 € | — | — | 2.500 € |
Lebt ein einzelnes Kind (unter 18 Jahre) im Haushalt, werden weitere 500 Euro Bonus gewährt, unabhängig davon, welcher Fahrzeugtyp angeschafft wird. Bei zwei oder mehr Kindern kommen weitere 500 Euro hinzu.
Den Maximalbetrag von 6.000 Euro erhalten also Familien mit zwei oder mehr Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro bei Anschaffung eines BEV.
Es wird die Anschaffung (d. h. der Kauf) aber auch das Leasing von neuen BEV, PHEV und REEV gefördert. Sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab dem Datum der Neuzulassung. Damit wird Missbrauch, wie es beim letzten Förderprogramm zuweilen stattgefunden hat, unterbunden.
Grundsätzlich werden alle BEV ohne Einschränkung gefördert. Bei PHEV und REEV darf der Norm-CO2-Ausstoß nicht höher als 60 g/km betragen oder die elektrische Reichweite muss mindestens bei 80 Kilometern liegen. Die Förderbedingungen für PHEV und REEV sollen zum 01. Juli 2027 überprüft und ggf. angepasst werden.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens wird nicht gefördert.
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026 für alle Fahrzeuge, die die oben genannten Bedingungen erfüllen und ab diesem Datum neuzugelassen wurden.
Der Fördertopf wurde mit 3 Mrd. Euro ausgestattet. Ist diese Summe aufgebraucht, endet die Förderung. Je nach tatsächlicher Verteilung der Förderung zwischen BEV, PHEV und REEV soll das für ca. 800.000 Fahrzeuge reichen. Die Förderung gilt längstens bis ins Jahr 2029.
Für das Haushaltseinkommen wird das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid zugrunde gelegt. Es ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide. Die Steuerbescheide dürfen allerdings nicht älter als drei Kalenderjahre sein.
Konkret bedeutet das, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Steuerbescheide aus 2023 und 2024 entscheidend sind. Sobald der Steuerbescheid für 2025 vorliegt, gilt dieser zusammen mit dem von 2024, usw.
Für verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert, insofern diese nicht bereits im Rahmen der Steuererklärung gemeinsam veranlagt werden.
Liegt kein Steuerbescheid vor (weil man z. B. nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist), kann diese auch nachträglich abgegeben werden. Bei Rentnerinnen und Rentnern soll auch der Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte ausreichend sein. Die genauen Details dazu folgen noch.
Die Antragstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs möglich. Sie muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Da das dafür erforderliche Onlinetool erst noch eingerichtet werden muss, können die Anträge voraussichtlich erst ab Mai 2026 gestellt werden.
Wichtig: Der Kaufvertrag allein berechtigt noch nicht zur Antragstellung. Das Fahrzeug muss also ausgeliefert und zugelassen sein.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Voraussichtlich wird man jedoch folgende Dokumente benötigen:
Mehr Informationen zur Förderung können Sie der Seite des Umweltministeriums entnehmen: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
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