Corona-Konjunkturpaket: Das ändert sich für die Elektromobilität

05.06.2020 von Marcus Zacher

Der Umweltbonus für Elektroautos erhöht sich deutlich und auch Dienstwagenfahrer profitieren

Vom Konjunkturpaket, das bedingt durch die Corona-Krise von der Bundesregierung geschnürt wurde, profitiert nicht zuletzt die Elektromobilität. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen für Sie zusammengefasst.

Umweltprämie des Bundes wird verdoppelt

Bisher hat der Bund den Kauf eines Elektroautos mit bis zu 3.000 Euro gefördert, wenn der Nettolistenpreis exklusive Sonderausstattung bei maximal 40.000 Euro lag. Die Prämie wurde gewährt, wenn der Autohersteller den Nettopreis des Fahrzeugs um den gleichen Betrag reduziert hat. Ein reines Elektroauto wurde also mit 6.000 Euro gefördert. Hinzu addiert sich die gesparte Mehrwertsteuer, die sonst auf den Herstelleranteil von 3.000 Euro angefallen wäre, was den Bruttopreis um weitere 570 Euro reduziert (19 Prozent von 3.000 Euro). In Summe konnte also der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs um 6.570 Euro verringert werden.

Bei Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von maximal 65.000 Euro lag die Förderung bisher bei 2.500 Euro vom Bund und 2.500 Euro vom Hersteller, in Summe also 5.000 Euro netto respektive 5.475 Euro brutto. Plug-In-Hybride (PHEV = Plug-In-Hybrid Electric Vehicle) mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km wurden bis 40.000 Euro Nettolistenpreis mit 4.500 Euro gefördert und bis 65.000 Euro Nettolistenpreis noch mit 3.750 Euro, jeweils zur Hälfte von Hersteller und Bund.

In allen Fällen verdoppelt der Bund ab dem 01.07.2020 und bis zum 31.12.2021 die Förderung (BAFA-Anteil) und nennt dies nun „Innovationsprämie“.

Update – 10.06.2020: Die Innovationsprämie könnte bereits rückwirkend ab dem 04.06.2020 gelten. Entscheidend ist hierbei das Zulassungsdatum.

Korrektur – 17.06.2020: In der folgenden Tabelle waren die Bruttolistenpreise exkl. Sonderausstattung falsch angegeben. Der Fehler wurde korrigiert. Bei den restlichen Werten ändert sich damit nichts.

Es ergeben sich die folgenden Umweltboni, wobei sich die Brutto-Fördersätze auf eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent beziehen:

Antriebsart Nettolistenpreis (exkl. Sonderausstattung) Bruttolistenpreis (exkl. Sonderausstattung) Förderung (bisher) Förderung (neu)
BEV / FCEV ≤40.000 € ≤47.600 € 6.000 € netto / 6.570 € brutto 9.000 € netto / 9.570 € brutto
BEV / FCEV >40.000 € und ≤65.000 € >47.600 € und ≤77.350 € 5.000 € netto/ 5.475 € brutto 7.500 € netto / 7.975 € brutto
PHEV ≤40.000 € ≤47.600 € 4.500 € netto/ 4.928 € brutto 6.750 € netto / 7.178 € brutto
PHEV >40.000 € und ≤65.000 € >47.600 € und ≤77.350 € 3.750 € netto/ 4.106 € brutto 5.625 € netto / 5.981 € brutto

Bei den neuen Fördersätzen liegt also der BAFA-Anteil nun bei zwei Dritteln und der Herstelleranteil bei einem Drittel. Am Beispiel eines Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro setzt sich die Fördersumme demnach aus 6.000 Euro BAFA-Anteil und 3.000 Euro Herstelleranteil zusammen. Wiederum wird auf den Herstelleranteil die Mehrwertsteuer (19 Prozent) in Höhe von 570 Euro bzw. 480 Euro (16 Prozent) gespart, sodass sich der Brutto-Fahrzeugpreis effektiv um bis zu 9.570 Euro verringert.

Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres auf 16 Prozent

Durch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent sinkt der Bruttolisten aller Fahrzeuge. Entscheidend ist dabei, dass die Mehrwertsteuersenkung auch an die Endkunden weitergegeben wird. Der Einstiegspreis eines Opel Corsa-e verringert sich allein durch diese, bis 31.12.2020 befristete Maßnahme von 29.990 Euro auf 29.234 Euro.

Rechenbeispiel Opel Corsa-e:

  • Bruttolistenpreis (inkl. 19% MwSt.): 29.990,00 Euro
  • Nettolistenpreis: 25.201,68 Euro
  • Listenpreisreduzierung (Herstelleranteil): -3.000 Euro
  • Nettolistenpreis inkl. Herstelleranteil: 22.201,68 Euro
  • Bruttolistenpreis (16% MwSt.) inkl. Herstelleranteil: 25.753,95 Euro
  • BAFA-Anteil: -6.000 Euro
  • effektiver Fahrzeugpreis inkl. Umweltprämie und 16% MwSt.: 19.753,95 Euro
Steuerbefreiung von Elektroautos wird bis Ende 2030 verlängert.

Bisher waren reine Elektroautos für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wird nun bis zum 31.12.2025 gewährt, also auch, wenn das Fahrzeug dann bereits älter als 10 Jahre ist. Diese Maßnahme wird bis zum 31.12.2030 verlängert, d.h. ein Ende Dezember 2030 angeschafftes Elektroauto ist auch dann für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis

Auch bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils eines elektrischen Dienstfahrzeugs tut sich was. Die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz ist dabei der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive aller Extras. Bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 40.000 Euro (inkl. Extras) wurde die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel reduziert, bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von über 40.000 Euro halbiert. Ein Prozent der Bemessungsgrundlage wird dann monatlich dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen. Aufgrund der Viertelung bzw. Halbierung der Bemessungsgrundlage spricht man von der 0,25-Prozent- bzw. 0,5-Prozent-Regelung.

Durch das Konjunkturprogramm wird die Grenze für die 0,25-Prozent-Regelung nun von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Dies gilt für alle reinelektrischen Fahrzeuge, also BEV (Battery Electric Vehicle) und FCEV (Fuel Cell Electric Vehicle, Brennstoffzellenfahrzeug).

Bei PHEVs bleibt es bei der 0,5-Prozent-Regelung, solange diese einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km aufweisen oder mehr als 40 Kilometer rein-elektrisch fahren können.

Ab und bis wann die erweiterte 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos gilt, steht noch nicht fest, ebenso wenig, ob diese Regelung auch rückwirkend angewendet werden kann.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Die Ladeinfrastruktur soll mit 2,5 Mrd. Euro gefördert werden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll beschleunigt und der entsprechende Masterplan zeitnah umgesetzt werden. Weiterhin soll ein einheitliches Bezahlsystem geschaffen werden. Ferner soll Ladeinfrastruktur an Tankstellen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen, gleichzeitig könnten diese Ladepunkte als Dekarbonisierungsmaßnahme für die Mineralölwirtschaft angerechnet werden. Auch an öffentlichen Plätzen wie Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren und Sportplätzen soll es mehr Ladepunkte geben.

Weitere Fördermaßnahmen

Die Förderung für Elektro-Busse und deren Infrastruktur wird bis Ende 2021 befristet erhöht. Außerdem sollen die Autohersteller und die Zuliefererindustrie in den Jahren 2020 und 2021 mit 2 Mrd. Euro für die Forschung und Entwicklung und für Investitionen in neue Technologien gefördert werden. Soziale Dienste profitieren vom Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“, welches für die Jahre 2020 und 2021 begrenzt aufgelegt wird. Dadurch soll der Wechsel zur Elektromobilität gefördert werden, da diese Dienste besonders häufig in den Städten verkehren. Auch für Handwerker soll ein Flottenaustauschprogramm starten, welches die Anschaffung elektrischer Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fördert. Zusätzlich soll ein umfangreiches Programm für eine „Nationale Wasserstoffstrategie“ umgesetzt werden. Hierzu gehört die umweltfreundliche Erzeugung von Wasserstoff in industriellem Maßstab. Die EEG-Umlage zur Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff soll entfallen. Der Fokus liegt bei der Wasserstoffstrategie auf dem Schwerlastverkehr, weshalb das Tankstellennetz entsprechend ausgebaut werden soll. Aber auch der Flugverkehr und Industrieprozesse sollen hierdurch klimafreundlicher werden.

Fazit

Elektroautomobil begrüßt das Konjunkturpaket, hält es doch für potentielle Kunden von Elektroautos deutliche Vorteile bereit – dem gestiegenen Umweltbonus an erster Stelle. Ebenfalls lobenswert ist, dass es die befürchtete Förderung von Verbrenner-Pkw nicht in das Papier geschafft hat. Nun muss das Paket zügig umgesetzt und verabschiedet werden.

Fraglich ist jedoch, ob die Autohersteller die zu erwartende, gesteigerte Nachfrage nach Elektroautos überhaupt bedienen können. Insbesondere günstige Elektroautos wie die Drillinge des VW-Konzern (VW e-Up, Skoda Citigo e iV oder Seat Mii electric) sind bereits ohne diese Erhöhung nahezu ausverkauft. Am meisten könnten demnach die Hersteller profitieren, die ausreichend große Produktionskapazitäten für Elektroautos und deren Batterien vorgehalten haben.

Außerdem bemängeln wir, dass Leichtfahrzeuge, (Elektro-)Fahrräder und Zweiräder, sowie andere umweltfreundliche und individuelle Fortbewegungsmittel weiterhin nicht gefördert werden. Hier hätte das Paket umfassender ausgeführt werden können.

Wie zu erwarten werden auch Plug-in-Hybride weiterhin gefördert, obwohl deren Nutzen für das Klima stark vom Fahr- und Ladeprofil der Fahrer abhängt. Immerhin soll hierfür geklärt werden, wie der Nutzungsgrad des elektrischen Antriebs erhöht werden kann. Konkrete Vorschläge dazu werden noch ausgearbeitet.

Unterm Strich bietet das Corona-Konjunkturpaket allerdings viele Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität und richetet sich deutlich an zukunftsorientierte Technologien. Damit könnte das Konjunkturpaket Vorbildcharakter für andere Nationen haben.

Alle Maßnahmen des Konjunkturpakets können Sie hier nachlesen.

  1. Matthias sagt:

    Die Auswirkungen auf den noch jungen E-Gebrauchtwagenmarkt wären im Artikel noch nennenswert gewesen. Frankreich hat den Bonus auch auf E-Gebrauchtwagen ausgedehnt und somit Elektromobilität wirklich erschwinglich gemacht. Das hätte man mit der Innovationsprämie in Deutschland auch machen sollen. Jetzt erleiden die Händler (Leasingrückläufer) und Kunden einen Wertverlust, die früh die Elektromobilität unterstützt haben. 3000 Euro für Neu- UND Gebrauchtwagen hätte einen doppelten Effekt gehabt. Da sollte die Regierung noch nachbessern!

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